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Abstrakte Verweisung

Die abstrakte Verweisung ist ein Begriff aus dem Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherer die versicherte Person im Falle der Berufsunfähigkeit auf einen anderen Beruf verweisen könnte, der ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Dies gilt auch, wenn der Versicherte aufgrund der Arbeitsmarktlage oder sonstigen Gründen eine Stelle in diesem Bereich überhaupt nicht bekommt. Der Versicherte würde dann trotzdem keine Leistung erhalten.

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