Basisrente
Die Basisrente, mitunter auch Rürup-Rente genannt, wurde im Zuge des Alterseinkünftegesetzes zum 01.01.2005 eingeführt. Als steuerlich gefördertes Alterssparen soll die Rürup-Rente allen Bürgern die Möglichkeit geben, von der gesetzlichen Rente unabhängiger zu werden. Denn vor der Tatsache, dass immer weniger Arbeitnehmer immer mehr Rentner finanzieren müssen, konnten auch die Politiker die Augen nicht mehr weiter verschließen. |
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Steuerlich subventioniert
Die Beiträge zur Rürup-Rente können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden, und zwar bis zu 20.000,-- Euro pro Jahr bei Ledigen bzw. 40.000,-- Euro bei Verheirateten. Die Steuersubvention erhöht sich jedes Jahr um 2 %, beginnend bei 60 % absetzbaren Anteils in 2005, ansteigend auf 100 % in 2025. Somit profitieren insbesondere diejenigen, die mit einem hohen Steuersatz belastet werden. |
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| BEISPIEL |
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Peter S. ist alleinstehend, 35 Jahre alt, selbstständiger Architekt. Er erzielt ein Bruttojahreseinkommen von 50.000,-- Euro, sein Steuersatz beträgt damit ca. 40 %*.
Peter S. schließt im Jahr 2009 eine Rürup-Rente mit einem Jahresbeitrag von 2.000,-- Euro ab. Von diesen 2.000,-- Euro erkennt sein Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung für das Jahr 2009 insgesamt 1.360,-- Euro an (68 % von 2.000,-- Euro). Das Finanzamt überweist ihm wenige Wochen später seine Steuerrückerstattung in Höhe von 544,-- Euro (40 % von 1.360,-- Euro) auf sein Girokonto.
Damit hatte Peter S. im Jahr 2009 einen Nettoaufwand von lediglich 1.456,-- Euro, obwohl 2.000,-- Euro investiert wurden. In den nächsten Jahren nimmt sein Nettoaufwand trotz gleichbleibender Investition immer weiter ab, da der absetzbare Anteil jedes Jahr um 2 % steigt. So beläuft sich der Nettoaufwand für Peter S. im Jahr 2025 z.B. auf nur noch 1.200,-- Euro pro Jahr.
* ohne Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag |
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Günstigerprüfung
Im Zuge des Alterseinkünftegesetzes wurde die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen, also z.B. von Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträgen, neu geregelt. Im Einzelfall kann es dazu kommen, dass der einzelne nach der neuen Regelung weniger absetzen kann als bisher. Um ihn - zumindest mittelfristig - nicht schlechter zu stellen als bisher, führt das zuständige Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung bis zum Jahr 2019 eine sog. Günstigerprüfung durch.
Die Rürup-Rente ist aber in jedem Fall steuerlich absetzbar. Eine Gesetzeslücke, die am Anfang bestand, wurde vom Gesetzgeber zwischenzeitlich längst geschlossen, so dass sich keiner um die Absetzbarkeit Sorgen machen muss. Auch die Finanzämter sind mittlerweile auf die Steuerförderung eingestellt und akzeptieren die Beiträge zur Basisrente nach unserer Erfahrung problemlos. |
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