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Berufsunfähigkeit

Berufsunfähig ist grundsätzlich, wer durch Krankheit, Unfall, Kräfteverfall oder Behinderung für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise 6 Monate, nicht mehr im Stande ist, seinen vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Die genaue Definition von Berufsunfähigkeit geht jeweils aus den Versicherungsbedingungen des einzelnen Versicherers hervor. Diese Definition ist ein entscheidender Punkt in der Beurteilung der Qualität einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Begriffseinordnung Berufsunfähigkeit

Unterscheiden muss man zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Ist ein Arbeitnehmer erwerbsunfähig, kann er keinerlei Tätigkeit mehr ausüben und keine geregelte Beschäftigung länger als sechs Stunden täglich wahrnehmen. Bei einer Berufsunfähigkeit sind die ausschlaggebenden Kriterien wesentlich genauer festgelegt.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich für jeden sinnvoll und sollte beispielsweise sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbständigen, Beamten oder Hausfrauen/-männern abgeschlossen werden.

Zwar sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert, deren Leistungen wurden in den letzten Jahren jedoch stark eingeschränkt.

Vor allem Selbstständige sollten für ihre private Absicherung sorgen, da sie normalerweise nicht über die gesetzliche Rentenversicherung geschützt sind.

 

Weiterführende Informationen

>> Risikoabsicherung - Informatives zur Absicherung im Risikofall

>> Rentenversicherung - Weitere Art der Altersvorsorge

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