Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähig ist, wer durch Krankheit oder Behinderung nicht mehr die Möglichkeit hat, seinen bisherigen Beruf auszuüben. Im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung ist man nicht berufsunfähig, wenn man eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden pro Tag ausüben kann. Ob man aufgrund der Lage am Arbeitsmarkt allerdings überhaupt eine Arbeitsstelle erhält, bleibt bei dieser Betrachtung außen vor. Seit dem Jahr 2001 gibt es für nach dem 1. Januar 1961 Geborene gar keine Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern lediglich eine sog. Erwerbsminderungsrente. Zumutbarkeit und bisher erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten spielen hierbei keine Rolle mehr.
In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung spricht man von Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall auf absehbare Zeit nicht im Stande ist, seinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Beträgt der Grad der Berufsunfähigkeit mindestens 50 %, so wird die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bis zum vereinbarten Endalter (z.B. 60, 65 oder 67) monatlich ausbezahlt. |
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Existenzgefährdung ohne passende Absicherung
Ohne private Berufsunfähigkeitsabsicherung ist Ihre Existenz bei langandauernder Krankheit oder nach einem Unfall stark gefährdet. Berufsunfähigkeit führt bei fehlender Absicherung oft zur Privatinsolvenz, macht den Gang zum Sozialamt unumgänglich. Kreditraten für das Eigenheim können nicht mehr bezahlt werden, eine Zwangsversteigerung des Hauses oder der Wohnung ist absehbar.
Es ist daher empfehlenswert, den Lebensstandard mittels einer Berufsunfähigkeitsrente zu sichern. Diese sollte von der Höhe her Ihre monatlichen Ausgaben (Lebenshaltungskosten, Miete, Kreditraten, etc.) decken, in der Regel sichert man ca. 80 % des Nettogehalts ab. Sinnvoll ist, dass die Private Altersvorsorge auch im Berufsunfähigkeitsfall fortgeführt wird, denn die Berufsunfähigkeitsrente wird normalerweise nur bis zum 60., 65. oder 67. Lebensjahr gezahlt. |
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Die Berufsunfähigkeitsrente darf maximal Ihrem Nettogehalt entsprechen. Sollte Ihr Nettogehalt zu einem späteren Zeitpunkt sinken, z. B. aufgrund Kurzarbeit oder ähnlichem, muss Ihnen der Versicherer trotzdem die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente überweisen, auch wenn diese dann höher ist als Ihr Nettogehalt. |
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| EXPERTENTIPP |
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Wenn Sie weniger als 25.000,-- Euro (Verheiratete: 50.000,-- Euro) Bruttoeinkommen erzielen oder auf Lebenszeit verbeamtet sind, empfehlen wir Ihnen eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Bei einigen Anbietern bekommen Sie die Absicherung sogar noch günstiger, wenn Sie diese mit einer kleinen Risikolebensversicherung kombinieren.
Wenn Sie mehr verdienen, sollten Sie eine Kombination von Berufsunfähigkeitsversicherung und Basisrentenversicherung (auch Rürup-Rente genannt) in Betracht ziehen. Dabei ist darauf zu achten, dass Ihr Beitrag für die Basisrente mindestens so hoch ist wie der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Dann können Sie die Beiträge hierfür nämlich von der Steuer absetzen (ansteigend von 60 % im Jahr 2005 bis auf 100 % im Jahr 2025).
Beamte sollten zwingend darauf achten, dass ihr Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Dann erhalten sie in jedem Fall die private Rente, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt, unabhängig von den sonstigen Bedingungen. |
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Wichtige Punkte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Achten Sie auf folgende wichtige Punkte, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen: - Verweisbarkeit (auf die abstrakte Verweisung sollte verzichtet werden)
- Prognosezeitraum (möglichst nicht mehr als 6 Monate)
- Verzicht auf Paragraph 163 Versicherungsvertragsgesetz
- Erhöhungsmöglichkeiten bei bestimmten Ereignissen oder dynamische Erhöhungen
- Zinslose Stundung der Beiträge im Falle der Leistungsprüfung
- Unbegrenzt gültiger weltweiter Versicherungsschutz
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