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Chefarztbehandlung
Als privat Krankenversicherter hat man im Krankenhaus die freie Arztwahl (je nach Tarif in der Privaten Krankenversicherung). Das heißt, dass man sich den behandelnden oder operierenden Arzt selbst aussuchen kann, somit eben auch den Chefarzt. Vom Chefarzt darf man eine besonders hohe Kompetenz erwarten, die zu einer bestmöglichen Heilung beiträgt. Ein Kassenpatient, also ein in der Gesetzlichen Krankenversicherung Versicherter, hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, vom Chefarzt behandelt zu werden. |
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