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Erwerbsminderungsrente

Zum 1.1.2001 hat der Gesetzgeber die Renten wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit durch die sogenannte Erwerbsminderungsrente ersetzt. Hierbei wird u.a. geprüft, ob der Versicherte auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, mindestens 3 oder 6 Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der bisher erlernte Beruf wird bei allen nach dem 1.1.1961 Geborenen dabei nicht mehr berücksichtigt, für sie gibt es also keinen Berufsschutz mehr.

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