Versicherung
Finanzierung
Altervorsorge und Rente
Lebensversicherung
Rentenversicherung
mehr
Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Pflegeversicherung
Zahnzusatzversicherung
mehr
Risikoabsicherung
Risikolebensversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Hausratversicherung
Rechtsschutzversicherung
KfZ-Versicherung
mehr
Versicherungslexikon
Versicherung-Lexikon
Lexikon Übersicht A-H | I-Q | R-Z

Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

In der GOÄ werden die Entgelte für ärztliche Tätigkeiten bei Privatpatienten festgelegt. Man unterscheidet zwischen dem 1fachen Satz, dem 2,3-fachen Satz (Regelhöchstsatz) und dem 3,5-fachen Satz (Höchstsatz). Die meisten Ärzte rechnen nach dem Regelhöchstsatz ab. Bei schwierigen oder komplexen Operationen kann es aber auch vorkommen, dass der Arzt über den Höchstsatz hinaus abrechnet, z. B. zum 7-fachen Satz. Daher ist es sinnvoll, dass Ihre Private Krankenversicherung keine Begrenzung auf den Höchstsatz vorsieht. Sonst bleiben Sie eventuell auf einem Teil der Kosten sitzen.

Lexikon Übersicht A-H | I-Q | R-Z
Impressum | Nutzungsbestimmungen | Site Map