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Versicherungslexikon
Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die Gesetzliche Krankenversicherung gilt als ältester Zweig der Sozialversicherung in Deutschland. Ursprüngliches Ziel war es, jene Menschen im Krankheitsfall zu unterstützen, denen es augrund ihrer wirtschaftlichen Lage nicht möglich war, sich um einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst zu kümmern.

 

Die entsprechenden Regelungen zur GKV findet man im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Dort sind auch die einzelnen Leistungen, die von der GKV zu erbringen sind, geregelt. Träger der GKV sind z.B. die Ersatzkassen, die Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen sowie die Innungskrankenkassen. Deren jeweilige Satzung kann die eine oder andere zusätzliche, freiwillige Leistung vorsehen. In der Regel sind die Leistungsversprechen der verschiedenen Krankenkassen jedoch nahezu deckungsgleich.

Kasse überdenken - Kosten senken

Aus diesem Grund können Sie Ihre Krankenkasse auch bedenkenlos wechseln. Während viele Kassen argumentieren, ein Wechsel sei aufgrund des seit 1.1.2009 einheitlich vorgeschriebenen Beitragssatzes von 14,6 % nicht notwendig, wird oft verschwiegen, dass eine Krankenkasse auch Gelder ausschütten kann und sogar Beiträge nachfordern kann. Bis zu 1 % Ihres Bruttoeinkommens kann Sie die falsche Krankenkasse somit kosten, in 2009 also bis zu 441 Euro pro Jahr. Auf der anderen Seite könnten Sie sich mit einer Krankenkasse, die Rückerstattungen vornimmt, eine wertvolle Krankenzusatzversicherung quasi zum Nulltarif sichern.

Wechseln können Sie Ihre Gesetzliche Krankenversicherung mit 2-Monatsfrist, sofern Sie bei Ihrer jetzigen Kasse mindestens 18 Monate versichert waren. D.h. Sie schicken die Kündigung bspw. am 16.7. mit Wirkung zum 1.10. an Ihre Krankenkasse. Die neue Krankenkasse darf Sie übrigens nicht ablehnen, aus welchen Gründen auch immer, sie muss Sie also aufnehmen. Dies hat den Vorteil, dass Sie im Alter, wenn Sie vielleicht eine persönliche Betreuung z.B. durch die AOK vor Ort wünschen, jederzeit wieder zu Ihrer alten Krankenkasse zurück wechseln können.

EXPERTENTIPP
 

Ziehen Sie - sofern die Möglichkeit bei Ihnen besteht - einen Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) in Betracht. Sie erhalten dort, sofern Sie früh genug wechseln, für weniger Geld mehr Leistungen.

 

Wenn Sie in der GKV bleiben möchten, wechseln Sie in die günstigste Krankenkasse und investieren die Beitragsersparnis in eine Krankenzusatzversicherung, die Ihre Versorgung im Krankheitsfall aufstockt.

Dabei ist wichtig: Wählen Sie die Krankenzusatzversicherung unabhängig von Ihrer Krankenkasse, sonst binden Sie sich unnötig.

Private Krankenversicherung ist erste Wahl

Denken Sie dringend darüber nach, in die Private Krankenversicherung zu wechseln, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben. Oder ergänzen Sie Ihren gesetzlichen Schutz mittels einer Krankenzusatzversicherung. Denn nach § 12, Abs. 1 des Fünften Sozialgesetzbuches sind die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung erschreckenderweise wie folgt gekennzeichnet:

"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten."

Erinnern Sie sich noch an Ihre Schulzeit, was "ausreichend" dort bedeutete?

KURZINFO

Gesundheitsfragen

nicht notwendig

Dynamik

nicht möglich

Beratung

nicht notwendig

Kosten

einkommensabhängig

Rücktrittsrecht

nein

Kündigung

sinnvoll bei möglicher Ersparnis

Vertragslaufzeit

unterschiedlich

Ärztliche Untersuchung

nicht notwendig

NUTZEN DER VERSICHERUNG

Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung

Basisabsicherung im Krankheitsfall

Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung

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