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Hausrat
Hausrat umfasst alle Sachen des Versicherungsnehmers, die dieser privat nutzt, also z.B. Möbel, Kleidung, Elektronikartikel wie Laptop, Fernseher, DVD-Player etc. Fest mit dem Gebäude verbundene Teile gelten in der Regel nicht als Hausrat, z.B. ein vom Mieter eingebauter Parkettboden. Einbauküchen gelten jedoch normalerweise als Hausrat, sofern sie mit einem gewissen Aufwand abmontiert und in einer anderen Wohnung wieder eingebaut werden können, was meistens der Fall ist. |
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