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Invalidität

Invalidität als Begriff der Unfallversicherung bezeichnet die dauerhafte Beeinträchtigung der geistigen oder körperlichen Leistungsfähigkeit. Der Invaliditätsgrad, der darüber entscheidet, wieviel Geld man bekommt, wird bei Beeinträchtigung oder Verlust von Körperteilen wie z.B. einer Hand oder Sinnesorganen wie z.B. dem Geschmack, anhand der Gliedertaxe bestimmt. Die Gliedertaxe ist somit ein wichtiges Kriterium in der privaten Unfallversicherung.

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Besondere Gliedertaxen

Die Bestimmung des Invaliditätsgrades nimmt üblicherweise der erstbehandelnde Arzt bzw. der Hausarzt vor. Manche Versicherungen beauftragen dafür jedoch auch einen unabhängigen Arzt.

Um durch die Versicherungen als invalid anerkannt zu werden, muss nach dem Unfall die Invalidität grundsätzlich binnen eines Jahres auftreten und innerhalb von 15 Monaten vom Arzt diagnostiziert und bei der Versicherung gemeldet werden.

Bestimmte Berufsgruppen sind durch die Unfallversicherung besonders abgesichert. Beispielsweise können Ärzte oder Berufsmusiker Policen abschließen, bei denen über eigene Gliedertaxen einzelne, für ihren Beruf wichtige Körperteile berücksichtigt und höher eingestuft werden.

So sind beim Verlust eines Daumens, der in der normalen Gliedertaxe mit 20 Prozent der Versicherungssumme abgesichert ist, bei einem Arzt 60 Prozent versichert .

 

Weiterführende Informationen

>> Private Krankenversicherung

>> Unfallversicherung

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