 |
Jagdhaftpflichtversicherung
Eine Jagdhaftpflichtversicherung ist gem. § 17 Bundesjagdgesetz Voraussetzung, um einen Jagdschein erhalten zu können. Sie deckt Personen- und Sachschäden aus dem Besitz und Gebrauch von verschiedenen Waffen, aus der Ausübung der Jagd sowie dem Halten von Jagdhunden. Dadurch schützt sie den Jäger z.B. vor Regressansprüchen von Personen, die von den Jagdhunden gebissen wurden. |
 |