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Kapitaldeckungsverfahren
Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Prinzip der privaten Altersvorsorge, nach dem jeder Sparer seine späteren Rentenansprüche selbst anspart. Jeder ist also für die Bildung seines eigenen Kapitalstocks verantwortlich, z.B. bei einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung und auch bei der privaten Krankenversicherung. Bei der staatlichen Rente hingegen kommt das Umlageverfahren zum Zuge, d.h. die Beiträge von den jetzigen Beitragszahlern werden sofort wieder an die Rentenbezieher ausgezahlt, d.h. es gibt keinen nennenswerten Kapitalstock, der sich verzinsen könnte. |
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