Kredit für Selbständige
Viele Kreditangebote richten sich ausschließlich an Kunden mit festem Beschäftigungsverhältnis. Dabei ist gerade bei selbständig Tätigen der Bedarf nach einem größeren finanziellen Spielraum vorhanden. Immer mehr Banken nehmen daher Kredite für Selbstständige in ihr Angebot mit auf.
Ein Kredit für Selbständige bietet ähnliche Konditionen wie ein Ratenkredit. Der Kreditnehmer muss lediglich eine Reihe dinglicher Sicherheiten vorlegen, die der Bank als Ersatz für das fehlende Festgehalt dienen, z.B. Geldanlagen, Lebensversicherungen, Immobilien etc.
Eine weitere Voraussetzung bei einem Kredit für Selbständige ist oft, dass der Antragsteller seit mindestens einem Jahr selbständig tätig ist. So nämlich kann er eine betriebswirtschaftliche Auswertung seiner bisherigen Tätigkeit vorlegen, die der Bank zur Beurteilung der Bonität dient. Denn da der Kreditnehmer nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht, kann die Bonitätsprüfung nicht anhand von Einkommensnachweisen (Gehaltsabrechnung oder Steuerbescheid) durchgeführt werden. |
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Selbständiger oder Freiberufler?
Selbständig ist jeder, der auf eigene Rechnung, eigenes Risiko und eigene Verantwortung eine berufliche Tätigkeit ausübt und dabei seine Arbeitszeit frei einteilen kann. Die Gruppe der Selbständigen lässt sich weiter unterteilen in Freiberufler, Selbständige mit Gewerbeanmel- dung und Sonstige Selbständige. |
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Als Freiberufler bezeichnet man Selbständige, die einer wissen- schaftlichen, unterrichtenden, künstlerischen oder schriftstellerischen Beschäftigung nachgehen, so etwa Ärzte, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Übersetzer, Rechtsanwälte, Steuerberater und ähnliche "freie" Berufe.
Selbstständige mit Gewerbeanmeldung sind Personen, die durch ihre Tätigkeit zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet sind. Dazu gehören u. a. Gaststättenbetriebe, Personalvermittlungen, Makler, Pflegedienste etc.
In die Kategorie Sonstige fallen all jene Selbständigen, die nicht freiberuflich oder gewerbetreibend tätig sind, z.B. Vollstrecker von Testamenten oder Vermögensverwalter. |
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| EXPERTENTIPP |
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Ob die Bank Sie nun als Selbstständigen oder Freiberufler einstuft, hat in der Regel keinerlei Auswirkung auf ihre Kredite für Selbstständige. Wie die Konditionen im Einzelnen aus- sehen, hängt vom jeweiligen Kreditanbieter ab.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit als selbständig oder freiberuflich gilt, können Sie einen Steuerberater konsultieren. |
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