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Leibrente
Die Leibrente als übliche Form der privaten Rentenversicherung ist eine nicht zeitlich befristete Rente und wird bis ans Lebensende des Versicherten bezahlt. Sie bietet damit eine echte Absicherung gegen das Langlebigkeitsrisiko, das aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts sonst zum Problem werden kann. Eine vereinbarte Rentengarantiezeit bezieht sich nur auf den Todesfall der versicherten Person, d.h. trotz vereinbarter Rentengarantiezeit von z.B. 15 Jahren wird die Leibrente auf jeden Fall bis zum Tode ausbezahlt und zwar in voller Höhe, auch wenn der Versicherte dadurch insgesamt 30 Jahre Rente bezieht. |
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