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Mietsachschäden
Mietsachschäden sind in der Privathaftpflichtversicherung standardmäßig mit abgesichert. Die Absicherung bezieht sich auf Schäden an gemieteten Wohnungen und Mobiliar in fremden gemieteten Räumen, z.B. in Hotelzimmern. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen z.B. Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß. |
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