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Nachgelagerte Besteuerung

Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Beiträge für die Altersvorsorge steuerlich entlastet sind, also von der Einkommensteuer abgesetzt werden können. Im Gegenzug werden die Rentenleistungen voll versteuert. Da die Steuersätze im Durchschnitt während des Erwerbslebens meist geringer sind als im Rentenalter, ergibt sich ein positiver steuerlicher Zinseszinseffekt. Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung kommt insbesondere bei der Riester-Rente, bei der Basisrente und auch bei der betrieblichen Altersvorsorge zum Tragen.

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