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Versicherungslexikon
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Ombudsmann

Der Ombudsmann für Versicherungen hilft als neutrale Instanz bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Bevor Sie also den Gang zum Gericht antreten, können Sie ein Verfahren beim Versicherungsombudsmann einleiten, dies ist für den Verbraucher kostenlos. Fällt die Entscheidung zu Ihren Gunsten aus und die Schadenhöhe beträgt nicht mehr als 5.000 Euro, ist das Versicherungsunternehmen an die Entscheidung gebunden. Dem Verbraucher steht der Rechtsweg unabhängig von der Entscheidung grundsätzlich aber nach wie vor offen.

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Vermittler zwischen Verbrauchern und Firmen

Ombudsmänner gibt es nicht nur für Versicherungen, sondern mittlerweile für nahezu alle zivilen Bereiche.

Wie der Ombudsmann für Versicherungen handeln sie als unparteiische Vermittler zwischen den Bürgern bzw. privaten Personen und den Unternehmen, Institutionen oder Organisationen. Die Zuständigkeit eines Ombudsmannes ist immer abhängig von der jeweiligen Branche.

Auch im Finanzbereich gibt es für Banken verschiedene Ombudsmänner, die von den jeweiligen Bankenverbänden benannt werden. Das bedeutet für Sie, im Falle einer notwendigen Schlichtung müssen Sie als erstes entscheiden, an welchen Verband Sie sich wenden können.

So gibt es beispielsweise den Bundesverband Privater Banken, den Bundesverband Öffentlicher Banken und den deutschen Sparkassen- und Giroverband.

 

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