Pflegeversicherung
Jeder, der in Deutschland krankenversichert ist, hat auch automatisch eine Pflegeversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte haben die soziale Pflegepflichtversicherung, privat Versicherte sind über die private Pflegepflichtversicherung gegen das Risiko Pflegefall abgesichert.
In Abhängigkeit vom Umfang der Pflege, die notwendig ist, unterscheidet man drei Pflegestufen: - Pflegestufe I
(erheblich pflegebedürftig, mind. 1,5 Stunden pro Tag) - Pflegestufe II
(schwerpflegebedürftig, mind. 3 Stunden pro Tag) - Pflegestufe III
(schwerstpflegebedürftig, mind. 5 Stunden pro Tag)
Die Kosten, die von der Pflegepflichtversicherung übernommen werden, hängen im wesentlichen von der vorliegenden Pflegestufe ab. Maximal werden 1.470,-- Euro bezahlt, und zwar in Pflegestufe III. Eine stationäre Unterbringung eines Schwerstpflegebedürftigen in einem Pflegeheim kostet jedoch viel mehr. |
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Pflichtversicherung ist nicht ausreichend
Bestehendes Vermögen ist somit durch die Pflegepflichtversicherung nicht ausreichend geschützt. Ist das bestehende Vermögen erst einmal aufgebraucht, dann müssen die Angehörigen die Kosten von Ihrem Gehalt abführen. Diese Lücke im System kann somit mehrere Existenzen gleichzeitig ruinieren, sie kann jedoch durch eine private Pflegezusatzversicherung geschlossen werden. Eine private Pflegezusatzversicherung ist daher empfehlenswert und sollte in Pflegestufe III mindestens 1.500,-- Euro pro Monat zusätzlich übernehmen. |
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| EXPERTENTIPP |
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Sichern Sie sich schon in jungen Jahren gegen das Pflegerisiko ab, auch wenn Sie dafür heute noch keine Notwendigkeit sehen. Je älter Sie bei Vertragsabschluss sind, umso teurer werden die Prämien. Außerdem prüfen Versicherer bei Abschluss Ihren Gesundheitszustand ganz genau. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie diese Form der Absicherung später noch bekommen können, wird damit jedes Jahr geringer.
Achten Sie auch darauf, dass der von Ihnen gewählte Tarif nicht nur bei Pflegestufe III Leistungen vorsieht, sondern auch bei Pflegestufe I und II. Ein recht hoher Anteil der Pflegebedürftigen wird nämlich einer dieser beiden Stufen zugeordnet. |
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Absicherung der Eltern prüfen
Denken Sie auch daran, die Absicherung Ihrer Eltern in diesem Bereich zu überprüfen. Denn sollte ein Elternteil von Ihnen Pflegefall werden - statistisch ist nach unseren Recherchen rund jeder Dritte der über 85-jährigen pflegebedürftig - kommt das Sozialamt auf Sie zu und erleichtert Sie um Ihr Vermögen und Einkommen. Gleichzeitig schmilzt Ihr potenzielles Erbe dahin. |
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