Private Krankenversicherung (PKV)
Im wesentlichen gibt es in Deutschland drei Gruppen, die sich privat krankenversichern können und bei denen die private Absicherung sinnvoller sein kann als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): - Angestellte und Arbeiter mit hohem Einkommen (Jahresbruttoeinkommen 2009 über 48.600,-- Euro und in den letzten 3 Jahren ebenfalls über der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze)
- Beamte
- Selbstständige
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Vorteile der Privaten Krankenvollversicherung
im Vergleich zum Gesetzlichen Krankenversicherungssystem bietet die private Krankenversicherung- Solide und zukunftsfähige Finanzierung, da die PKV Kapital bildet, das sich verzinst und nicht auf dem Umlageverfahren beruht wie die Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung.
- Jeder kann in seinen Vertrag die Leistungen aufnehmen, die er haben möchte (z.B. im Bereich Zahnersatz, stationäre Unterbringung oder Sehhilfen etc.).
- Die gewählten Leistungen sind dann vertraglich bis ans Lebensende garantiert und können nicht wie bei einer Gesundheitsreform im gesetzlichen System gekürzt werden.
- Aufgrund des hohen Wettbewerbs in der Privatwirtschaft werden die eingezahlten Beiträge effizient verwendet.
- Da ein Großteil der eingezahlten Beiträge von jüngeren Versicherungsnehmern als Alterungsrückstellungen für später verzinslich angelegt werden, sind die Beiträge auch im Alter kalkulierbar.
- Das Preis-/Leistungsverhältnis ist in der Regel ab einem Bruttojahreseinkommen von ca. 25.000,-- Euro deutlich besser.
Hier sehen Sie nochmals den großen Vorteil der PKV, nämlich die Form der Finanzierung: In jungen Jahren, wenn man eher selten zum Arzt geht und demzufolge wenig an Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nimmt, werden die Beiträge verzinslich angelegt. Im Alter, wenn man oft zum Arzt muss, können dann problemlos mehr Leistungen bezahlt werden, ohne dass die Beiträge stark steigen müssen. |
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Nachteile der PKV- Für Kinder muss ein eigener Beitrag entrichtet werden, während es in der GKV (noch) eine beitragsfreie Familienversicherung gibt. Im Gegenzug kann dieser Beitrag ab 2010 von der Steuer abgesetzt werden.
- Wenn bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen bestehen, kann es sein, dass man keinen privaten Krankenversicherer findet, der einen versichert, oder man muss eventuell Zuschläge bezahlen.
- Je älter man bei Vertragsabschluss ist, desto höher sind die Beiträge.
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| EXPERTENTIPP |
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Sichern Sie sich bei Vertragsbeginn lieber ein hohes Leistungsniveau, z.B. 1- oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus, privatärztliche Behandlung und eine 100 %-ige Erstattung von Zahnbehandlung und Inlays. Sie können zu einem späteren die Leistungen ggf. immer noch reduzieren, um Beiträge zu sparen, dieses Recht steht Ihnen immer zu. Leistungen zu erhöhen oder Selbstbehalte zu reduzieren ist hingegen fast immer mit einer erneuten Gesundheitsprüfung verbunden.
Auf jeden Fall sollten Sie auch darauf achten, dass der Tarif auf die Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verzichtet. Ein im Einzelfall notwendiger Spezialist rechnet in der Regel über diesen Sätzen ab. Dann müssten Sie unter Umständen einen 5- bis 6-stelligen Euro-Betrag selbst übernehmen oder müssten auf eine Behandlungsmethode verzichten, die die höchstmöglichen Heilungschancen verspricht (Bsp.: Krebstherapie).
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Grundregeln für den Wechsel in die Private Krankenversicherung
Wer sich privat krankenversichern möchte, sollte daher einige Grundregeln beachten: - Versichern Sie sich so früh wie möglich. Ab einem Alter von etwa 45 Jahren sollten Sie nur noch in Ausnahmefällen ins private System wechseln.
- Beantworten Sie bei Vertragsabschluss die Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand möglichst exakt. Der Versicherer kann Ihnen sonst später eventuell kündigen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
- Sollten Sie von einem Versicherungsunternehmen aufgrund Ihres Gesundheitszustandes abgelehnt werden, beauftragen Sie einfach Ihren Makler, eine sogenannte Risikovoranfrage (anonym) bei verschiedenen Versicherern gleichzeitig zu stellen. Jede Versicherungsgesellschaft hat ihre eigene Risikoprüfung und Geschäftspolitik, so dass eine Absage nicht bedeuten muss, dass Sie sich gar nicht privat versichern können.
- Schauen Sie bei der Auswahl eines geeigneten Versicherers und Tarifs nicht nur auf den Beitrag. Dieser muss zwar grundsätzlich der Prüfung durch einen unabhängigen Treuhänder standhalten. Trotzdem kann es passieren, dass sich im schlimmsten Fall Ihr Beitrag von einem Jahr auf das nächste verdoppelt. Daher sollten Sie einen Versicherer wählen, der den Geschäftszweig Private Krankenversicherung schon seit mindestens 30 Jahren anbietet und damit entsprechende Erfahrung aufweisen kann.
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