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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Wer schon einmal vor Gericht stand, wird dieses Sprichwort mit hoher Wahrscheinlichkeit bestätigen können.

 

Eine Rechtsschutzversicherung dient dazu, Ihre Interessen im Falle von Rechtsstreitigkeiten zu wahren und die dabei anfallenden Kosten zu tragen. Ohne Rechtsschutzversicherung müssen Sie ggf. mehrere tausend Euro aus der eigenen Tasche bezahlen, z.B. für:

 

  • Rechtsanwaltsgebühren (eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt)
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Zeugen und Sachverständige

 

Da die Kosten für einen mehr oder weniger langen Prozess im Vorhinein nur schwer abgeschätzt werden können, verzichten viele auf Ihr gutes Recht. Man möchte ja nicht den Prozess verlieren und dann auch noch die gesamten Kosten übernehmen müssen.

Versicherbare Bereiche

Eine Rechtsschutzversicherung kann verschiedene Bereiche absichern:

  • den privaten Bereich (Bsp.: Sie werden nach einem Besuch im Fußballstadion schwer verletzt und möchten Schadensersatzansprüche geltend machen.)
  • den beruflichen Bereich (Bsp.: Sie erhalten eine Abmahnung und möchten dagegen gerichtlich vorgehen.)
  • den Bereich des Verkehrs (Bsp.: Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten und damit eine fahrlässige Körperverletzung begangen.)
  • den Wohnbereich (Bsp.: Ihr Vermieter kündigt Ihnen die Wohnung wegen Eigenbedarfs.)
EXPERTENTIPP
 

Achten Sie bei Vertragsabschluss unbedingt darauf, dass der sog. Stichentscheid vereinbart wird. Dies bedeutet: Lehnt der Versicherer im Schadensfall eine Kostenübernahme ab, so kann der Versicherte einen Rechtsanwalt (auch den eigenen) beauftragen, eine begründete Stellungnahme abzugeben, dass die entstehenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Diese Entscheidung ist dann für beide Parteien bindend. Nur so haben Sie die höchstmögliche Sicherheit, im Falle eines Falles Ihr gutes Recht auch tatsächlich durchsetzen zu können.

Frühzeitig versichern ist wichtig

Versicherungsschutz besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Ursache der Rechtsstreitigkeit zeitlich gesehen nach dem Vertragsabschluss liegt. Bei einigen Leistungsarten gilt eine Wartezeit von 3 Monaten. Erst nach Ablauf dieser 3 Monate darf dann der Schadensfall eintreten.

 

Daher gilt: Wenn Sie das Risiko eines Rechtsstreits absichern möchten, schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung frühzeitig ab, und nicht erst dann, wenn der Versicherungsfall bereits absehbar ist. Nur dann sind Sie auf der sicheren Seite.

KURZINFO

Frage nach Vorschäden

üblich

Dynamik

nicht üblich

Beratung

nicht notwendig

Kosten

ab ca. 4 Euro im Monat

Rücktrittsrecht

ja, 14 Tage lang

Kündigung

sinnvoll bei möglicher Ersparnis

Vertragslaufzeit

mindestens 1 Jahr

NUTZEN DER VERSICHERUNG

Übernimmt die Kosten eines Rechtsstreits

Hilft Ihnen Ansprüche durchzusetzen

Erhöht die Wahrscheinlichkeit zu Ihrem guten Recht zu kommen

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