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Rentengarantiezeit
Die Rentengarantiezeit wird bei privaten Rentenversicherungen vereinbart und ist definiert als Mindestlaufzeit der Leibrente, wenn der Versicherte vorzeitig verstirbt. Ist z.B. eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren vereinbart, der Versicherte erhält seine erste Rentenzahlung mit 65 und verstirbt ein Jahr später mit 66, dann erhalten seine Angehörigen noch für 14 Jahre (15 Jahre abzüglich des einen Jahres) die Rentenzahlung. Der Versicherte erhält aber trotzdem auch über das 80. Lebensjahr hinaus seine vereinbarte Rentenzahlung. |
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