Restschuldversicherung
Mit einer Restschuldversicherung schützt sich der Kreditnehmer beim Abschluss des Kreditvertrags vor unvorhergesehenen Ereignissen in der Zukunft. Dazu zählen Unfälle und Tod, je nach Umfang der Versicherung auch Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
Im Versicherungsfall zahlt die Restschuldversicherung den Kredit zurück, so dass der Kreditnehmer sich keine Sorgen mehr um die Tilgung machen muss. |