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Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung

Eine Risikolebensversicherung ist eine besondere Form der Lebensversicherung, die kein Kapital bildet, sondern ausschließlich im Todesfall der versicherten Person zur Auszahlung kommt. Daher ist sie nicht für die Altersvorsorge geeignet. Vielmehr geht es darum, die Versorgung der eigenen Angehörigen (z.B. Ehepartner, Kinder, Lebenspartner) sicherzustellen, sollte dem Hauptverdiener etwas zustoßen.

 

Die gesetzliche Absicherung (Witwen- und Waisenrente) ist hier nicht ausreichend, da sie zu gering ist und in der Regel jegliches Einkommen, das der Hinterbliebene erzielt, darauf angerechnet wird. Die Freibeträge sind hierbei recht gering. Viele Hinterbliebene sind dann besonders betroffen, wenn ihnen der Rentenbescheid offenbart, dass sie nach dem Tod ihres Ehepartners zukünftig nur 200,-- Euro pro Monat ausgezahlt bekommen sollen.

Die richtige Versicherungssumme

Die Versicherungssumme, die im Todesfall ausgezahlt wird, sollte so hoch sein, dass die Hinterbliebenen lange genug davon leben können. Als Faustformel sollte die Versicherungssumme 2 Jahresbruttogehälter des Versicherten betragen, zuzüglich 1 Jahresbruttogehalt pro Kind und eventueller Kreditverbindlichkeiten.

Je nach Tarif können Sie wählen, ob die Versicherungssumme im Zeitablauf konstant bleiben, steigen oder fallen soll. Eine fallende Versicherungssumme kann insbesondere bei der Absicherung von Kreditverbindlichkeiten sinnvoll sein. Bei manchen Versicherern können Sie sogar komplett selbst im Vorhinein festlegen, wie sich die Versicherungssumme im Zeitablauf verändern soll. Nach unseren Recherchen bringt diese individuelle Kalkulation allerdings meist keine großen finanziellen Vorteile für den Versicherungsnehmer. 

KURZINFO

Gesundheitsfragen

üblich

Dynamik

möglich

Beratung

nicht notwendig

Kosten

ab ca. 2 Euro im Monat

Rücktrittsrecht

ja, 30 Tage lang

Kündigung

möglich

Vertragslaufzeit

mindestens 1 Jahr

Ärztliche Untersuchung

erst ab ca. 250.000 Euro Todesfallsumme

NUTZEN DER VERSICHERUNG

Absicherung der Angehörigen

Schutz des Vermögens

Absicherung von Kreditverbindlichkeiten

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