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Tagegeldversicherung
Bei Tagegeldversicherungen wird eine bestimmte Summe bei Eintritt bestimmter Ereignisse für eine vorher definierte Zeitdauer ausbezahlt. So wird z.B. in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttoeinkommens, maximal aber 90 % des Nettoeinkommens, für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt, längstens jedoch 78 Wochen lang für dieselbe Krankheit. Tagegeldversicherungen werden auch für privat Krankenversicherte vereinbart, diese leisten grundsätzlich ohne fixe zeitliche Begrenzung. Weitere Versicherungen, die Tagegelder beinhalten, sind die Pflegeversicherung, die Kurversicherung, die Krankenhaustagegeldversicherung und die Unfallversicherung. |
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