Versicherung
Finanzierung
Altervorsorge und Rente
Lebensversicherung
Rentenversicherung
mehr
Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Pflegeversicherung
Zahnzusatzversicherung
mehr
Risikoabsicherung
Risikolebensversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Hausratversicherung
Rechtsschutzversicherung
KfZ-Versicherung
mehr
Versicherungslexikon
Versicherung-Lexikon
Lexikon Übersicht A-H | I-Q | R-Z

Überschussbeteiligung

Da Versicherungen staatlich verpflichtet sind vorsichtig zu kalkulieren, ergeben sich Überschüsse, z.B. weil bei einer Rentenversicherung mehr Zinsen erwirtschaftet wurden als dem Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss garantiert wurde. Mindestens 90 % dieser Kapitalanlageüberschüsse muss das Versicherungsunternehmen den Verträgen gutschreiben, in der Praxis liegt der Prozentsatz aufgrund des hohen Wettbewerbs sogar bei ca. 95 %. Risikoüberschüsse entstehen z.B., wenn bei einer Rentenversicherung die versicherten Personen im Durchschnitt kürzer leben als kalkuliert. Mindestens 75 % dieser Risikoüberschüsse müssen den Versicherten wiederum gutgeschrieben werden.

Lexikon Übersicht A-H | I-Q | R-Z
Impressum | Nutzungsbestimmungen | Site Map