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Überschussbeteiligung
Da Versicherungen staatlich verpflichtet sind vorsichtig zu kalkulieren, ergeben sich Überschüsse, z.B. weil bei einer Rentenversicherung mehr Zinsen erwirtschaftet wurden als dem Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss garantiert wurde. Mindestens 90 % dieser Kapitalanlageüberschüsse muss das Versicherungsunternehmen den Verträgen gutschreiben, in der Praxis liegt der Prozentsatz aufgrund des hohen Wettbewerbs sogar bei ca. 95 %. Risikoüberschüsse entstehen z.B., wenn bei einer Rentenversicherung die versicherten Personen im Durchschnitt kürzer leben als kalkuliert. Mindestens 75 % dieser Risikoüberschüsse müssen den Versicherten wiederum gutgeschrieben werden. |
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