Unfallversicherung
Nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen der Versicherer liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Grundsätzlich ist in Deutschland jeder Arbeitnehmer gesetzlich gegen Unfälle versichert, und zwar über die Berufsgenossenschaft. Allerdings nur bei der Ausübung der Arbeit sowie auf dem direkten Weg zur Arbeit und wieder nach Hause. Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht während der Arbeit, sondern zu Hause im Haushalt, im Urlaub oder bei der Ausübung eines Hobbys, z.B. beim Segeln. |
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Leistungen der Unfallversicherung
Folgende Leistungen bietet in einem solchen Falle eine private Unfallversicherung: |
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Unfallversicherung ist ein Muss
Eine private Unfallversicherung, die 24 Stunden weltweit Gültigkeit besitzt, ist ein absolutes Muss bei der Absicherung der existenziellen Risiken. Zudem kostet eine leistungsstarke Unfallversicherung nur wenige Euro pro Monat.
Ob eine Unfallversicherung leistungsstark ist, können Sie anhand der Versicherungsbedingungen prüfen. Einer der wichtigsten Punkte hierbei ist der Verlauf der sog. Progression. Hier gibt es erhebliche Unterschiede am Markt. Im nachfolgenden Beispiel würden sich je nach Invaliditätsgrad erhebliche Leistungsunterschiede ergeben. |
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| EXPERTENTIPP |
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Achten Sie auf eine ausreichend hohe Absicherung der Bergungskosten, 10.000,-- Euro sollten in der Regel genügen. Sichern Sie ein Krankenhaustagegeld nur ab, wenn Sie es auch wirklich benötigen.
Eine Invaliditätsrente sollten Sie auf jeden Fall dann vereinbaren, wenn Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben und auch für Ihre Kinder sollten Sie diese Absicherung in Betracht ziehen. Ziehen Sie zur finanziellen Absicherung Ihrer Angehörigen bei Tod eventuell eine Risikolebensversicherung der Todesfallleistung in der Unfallversicherung vor. Sie ist oft nur wenig teurer und hat den Vorteil, dass sie nicht nur bei Unfallereignissen (siehe Definition Unfall) leistet, sondern auch bei Todesfällen aufgrund von Krankheit oder Selbstmord.
Eine Einmalleistung von mindestens 250.000,-- Euro bei Vollinvalidität ist unbedingt empfehlenswert. Dies ist grundsätzlich die sinnvollste Absicherung im Rahmen einer Unfallversicherung.
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