Weiterer Kreditnehmer
Im Allgemeinen ist der Kreditnehmer eine Person, der vom Kreditgeber ein Kredit zur verfügung gestellt wird.
Neben dem Hauptkreditnehmer kann eine zweite Person als weiterer Kreditnehmer auftreten, die ebenfalls in vollem Umfang in die Pflichten aus dem Kreditvertrag eintritt. |