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Wertsachen
Unter Wertsachen versteht die Hausratversicherung im Wesentlichen Bargeld, mit Bargeld geladene Geldkarten, Sparbücher, Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine und Perlen, Briefmarken, Münzen sowie generell alle Sachen aus Gold, Silber und Platin. Auch Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände und Antiquitäten fallen hierunter. Für Wertsachen sehen Hausratversicherer prozentuale Entschädigungsgrenzen vor, z.B. maximal 20 % der gesamten Versicherungssumme. Zur bedarfsgerechten Absicherung kann daher im Einzelfall die Grenze bei vielen Versicherern gegen Mehrbeitrag erhöht werden. |
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