Zahnzusatzversicherung
Eine private Zahnzusatzversicherung ist für Gesetzlich Krankenversicherte eine interessante Möglichkeit, sich für jetzt und später eine hochwertige Versorgung mit Zahnersatz zu sichern. Notwendig ist diese Form der Absicherung, da das Leistungsniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung mittels zahlreicher Gesundheitsreformen in den letzten Jahrzehnten drastisch gesenkt wurde.
Seit Januar 2005 gibt es den sog. befundorientierten Festzuschuss. Dieser Festzuschuss beträgt 50 % (bzw. 60 % oder 65 % bei Nachweis regelmäßig durchgeführter Kontrolluntersuchungen) von der vorgesehenen Regelversorgung. Diese Regelversorgung wird im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V), § 56, Abs. 2, wie folgt allgemein beschrieben: "Diese [die Regelversorgung] hat sich an zahnmedizinisch notwendigen [...] Leistungen zu orientieren, die zu einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung mit Zahnersatz [...] gehören." Erinnern Sie sich noch an Ihre Schulzeit, welche Note sich hinter dem Urteil "ausreichend" verbarg? |
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Mittels einer passenden Zahnzusatzversicherung können Sie dieses Kostenrisiko minimieren und brauchen sich somit um teure Zahnarztrechnungen keine Gedanken mehr zu machen. |
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